Nun hat die alt bewährte Papier-Lohnsteuerkarte endgültig nach insgesamt 85 Jahren ausgedient. Zum 01. Januar 2012 wird die Lohnsteuerkarte durch das elektronische Verfahren "ELStAM" ersetzt.
Das die sogenannte Steuerhinterziehung kein Kavaliersdelikt in Deutschland darstellt, dürfte spätestens mit der spektakulären Durchsuchung beim ehemaligen Postvorstand Zumwinkel jedem deutschen Steuerzahler bewusst geworden sein.
Das Deutschland mehr Kinder braucht ist ja mittlerweile bekannt. Vor vier Jahren hatte die Bundesregierung aus diesem Grunde das veraltete sogenannte Erziehungsgeld gegen nunmehr das sogenannte Elterngeld eingewechselt. Die staatliche Unterstützung durch Elterngeld sollte es Familien etwas leichter machen, sich ganz oder teilweise auf den Verzicht der eigenen Erwerbstätigkeit einzulassen, um der Betreuung von Kindern mehr Zeit und Zuneigung ohne finanziellen Druck widmen zu können.
Ab dem kommenden Jahr 2011 wird es keine Lohnsteuerkarte in Papierform mehr geben. Nach fast neunzig Jahren hat die klassische Steuerkarte auf Papier nun ausgedient.
Ab dem Jahre 2012 sollte das sogenannte ELENA-Verfahren (Verfahren zum elektronischen Entgeltnachweis) eigentlich verschiedene Arbeitgeberbescheinigungen ersetzen. Zum Beispiel die Arbeitsverdienstauskunft zum Wohngeldantrag oder aber den Einkommensnachweis gemäß Bundeselterngeldgesetz.
Im Norden Deutschlands wird derzeit die Einführung der sogenannten "Blaulichtsteuer" im Senat überprüft. Die Zahlung der Blaulichtsteuer wird fällig, sofern Unfallverursacher von kleinen Blechschäden die Polizei um Aufnahme des Unfalls bittet und zum Unfallort ruft.
Die deutsche Wirtschaft ist nach wie vor auf Erholungskurs und die Arbeitsmarktlage hat sich nach den aktuellen Daten von September 2010 weiter verbessert.
Die Leiharbeiter der Metallindustrie bekommen zum ersten Mal gleichen Lohn wie Stammbeschäftigte. In dem neuen Tarifabschluss für die Stahlindustrie vom letzten Donnerstag hat die IG Metall erstmals eine gleiche Bezahlung von Stammbeschäftigten und Zeitarbeitern in einem Tarifvertrag mit den Arbeitgebern durchgesetzt.
Für jeden Arbeitnehmer ist es ein Graus auf die monatliche Gehalts- oder Lohnabrechnung zu schauen um festzustellen, dass die Abzüge für Lohnsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge stetig ansteigen und einen großen Verlust im Vergleich von Brutto- zu Nettoeinkommen darstellen.
Das Bundeskabinett einigt sich darauf, das angestoßene Energiekonzept nun doch weiterzuführen.